Bitte um Beachtung
Erklärung wird nach den Herbstferien erneut erforderlich!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
durch die Corona-Verordnung werden Sie verpflichtet, sich bzgl. möglicher Ausschlussgründe vom Unterricht zu erklären.
Ich möchte Sie daher bitten, diese Erklärung der Erziehungsberechtigten auszudrucken und Ihrem Kind nach den Herbstferien am 2. November zur Schule mitzugeben. Eine Nichtvorlage der Erklärung ist ein Ausschlusskriterium vom Unterricht!
Zu Ihrer Information sind hier weitere Dokumente beigefügt: Datenschutz und Merkblatt.