Änderungen zur Maskenpflicht

Änderungen zur Maskenpflicht

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kultusministerium hat am Freitag die gültige Coronaverordnung Schule veröffentlicht. Diese ist ab Montag, den 18.10.21 gültig.

Die wichtigste Neuerung ist die Änderung bei den Regeln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Unterrichtsraum. Folgend gilt für

die Klassen 1 bis 4 (Grundstufe): grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer.

die Klassen 5 bis 9 (Hauptstufe): keine Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Fachraum am Platz. Bewegen im Klassenzimmer erfordert das Tragen eines MNS.

Für alle gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines MNS außerhalb des Klassenzimmers im gesamten Schulgebäude.

Wir freuen uns über diese Erleichterungen, sehen jedoch auch die damit verbundenen Risiken. Daher möchten wir Sie um Unterstützung bitten, ihr Kind zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Platz im Unterricht auf freiwilliger Basis zu motivieren.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Die Verordnung finden Sie hier: pdfMD-Schreiben_Änderungen_Corona_VO_Schule

Mit den besten Grüßen

Günter Schimek

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